Starten Sie Ihre Ausbildung Klinische Psychologie bzw. Gesundheits-psychologie an der AAP.
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Ausbildung Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie
gemäß Psychologengesetz 2013 (Curriculum / Lehrgang Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie)
Überblick
Allgemeine Informationen zur Berufsausbildung
Informationsabende (Videokonferenz)
Wann? Do. 19. Dezember 2024, 17.30 Uhr
Wann? Mi. 29. Januar 2025, 17.30 Uhr
Lehrgangsstart Grundmodul
Wann? 28. März 2025 (GM-W46) - [Download Lehrgangsplan]
Wann? Juni 2025 (GM-W47) - Lehrgangsplan folgt in Kürze
Gerne senden wir Ihnen die detaillierten Lehrgangsinformationen zu und informieren Sie über den Ablauf des Zulassungsverfahrens. Bitte senden Sie eine Anfrage über unser Kontaktformular.
Lehrgangsstart Aufbaumodul Klinische Psychologie
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Lehrgangsstart Aufbaumodul Gesundheitspsychologie
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Lehrgangsstart Grundmodul
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Lehrgangsstart Aufbaumodul Klinische Psychologie
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Lehrgangsstart Grundmodul
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Lehrgangsstart Aufbaumodul Klinische Psychologie
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Lehrgangsstart Grundmodul
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Lehrgangsstart Aufbaumodul Klinische Psychologie
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Lehrgangsstart Grundmodul
Wann? September 2025 (GM-K12) - Lehrgangsplan folgt in Kürze
Wo? JUFA, Neckheimgasse 6, 9020 Klagenfurt (Nähe Universität)
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Lehrgangsstart Aufbaumodul Klinische Psychologie
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Lehrgangsstart Grundmodul
Lehrgangsstart Aufbaumodul Klinische Psychologie
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Leistungsübersicht und Kosten:
Grundmodul Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie
Schriftliche Wissensprüfung: EUR 200,-
Aufbaumodul
Kommissionelle Abschlussprüfung: EUR 550,-
GESAMTKOSTEN: EUR 5.650,- (Lehrgangsstarts ab September 2024) bzw. EUR 5.930,- (Lehrgangsstarts ab Januar 2025)
Bei individuellen Ratenvereinbarungen sind die Preise geringfügig höher. Wir informieren Sie gerne.
Wir ersuchen Sie um Verständnis, dass wir die Preise inflationsbedingt anheben müssen. Dies ist die erste Preisanhebung seit 2017(!).
Kostenfreie Inklusivleistungen:
Förderungen:
Informieren Sie sich über unsere günstigen Fördermöglichkeiten.
Selbsterfahrung
Wann in 2025? Sa., 01.02.2025, Sa., 03.05.2025, Sa., 13.09.2025, Sa., 29.11.2025 jeweils 09-18 Uhr (9 Einheiten)
Kosten: je Termin EUR 165,-
Anmeldung bitte per Anmeldeformular oder per email an akademie@aap.co.at.
Supervision
mit Schwerpunkt Falldarstellungen - Praxistransfer
Für den Abschluss der klinisch-psychologischen Ausbildung ist die Erstellung zweier Fallstudien gemäß den Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit erforderlich. Um Ihnen die Erstellung dieser Arbeiten zu erleichtern, bieten wir Ihnen ein optionales Zusatzseminar an. In diesem Seminar
Anmeldung bitte per Anmeldeformular oder per email an akademie@aap.co.at.
Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie im nationalen Qualifikationsrahmen (NQR)
Die Qualifikation als Klinische Psychologin / Klinischer Psychologe bzw. Gesundheitspsychologin / Gesundheitspsychologe wurde von der Nationalen Koordinationsstelle für den NQR in Österreich in der Stufe 8 (höchstmögliche Stufe) verankert. Auf der Homepage des NQR können Sie die Qualifikationsdarstellungen für Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie nachlesen.
Die Ausbildung in Klinischer Psychologie bzw. in Gesundheitspsychologie berechtigt zur selbständigen Ausübung des Berufes – sei es in freier Praxis als niedergelassene/r PsychologIn oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses.
Die Ausübung der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie umfasst die durch den Erwerb fachlicher Kompetenz erlernte Anwendung von gesundheitspsychologischen und klinisch-psychologischen Erkenntnissen und Methoden bei der Untersuchung, Behandlung, Auslegung, Änderung und Vorhersage des Erlebens und Verhaltens von Menschen und ihrer Lebensbedingungen einschließlich der Prävention, Gesundheitsförderung, Rehabilitation und Evaluation.
Was ist Gesundheitspsychologie?
Die Berufsausübung der Gesundheitspsychologie unter Einsatz gesundheitspsychologischer Mittel umfasst Aufgaben zur Entwicklung gesundheitsfördernder Maßnahmen und Projekte. Diese beruhen auf Grundlage der psychologischen Wissenschaft, deren Erkenntnissen, Theorien, Methoden und Techniken sowie des Erwerbs der fachlichen Kompetenz. Sie hängen mit der Förderung und Erhaltung von Gesundheit zusammen, mit den verschiedenen Aspekten gesundheitsbezogenen Verhaltens einzelner Personen und Gruppen und mit allen Maßnahmen, die der Verbesserung der Rahmenbedingungen von Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung und der Verbesserung des Systems gesundheitlicher Versorgung dienen.
Was ist Klinische Psychologie?
Die Berufsausübung der Klinischen Psychologie umfasst unter Einsatz klinisch-psychologischer Mittel auf Grundlage der psychologischen Wissenschaft, deren Erkenntnissen, Theorien, Methoden und Techniken sowie des Erwerbs der fachlichen Kompetenz, die Untersuchung, Auslegung und Prognose des menschlichen Erlebens und Verhaltens sowie die gesundheitsbezogenen und störungsbedingten und störungsbedingenden Einflüssen darauf, weiters die klinisch-psychologische Behandlung von Verhaltensstörungen, psychischen Veränderungen und Leidenszuständen.
Informationen zur Ausbildung in Klinischer Psychologie bzw. Gesundheitspsychologie
PsychologInnen, welche die benötigten Kenntnisse aus dem Psychologiestudium nachweisen können, sind zur postgraduellen Ausbildung in Klinischer Psychologie bzw. in Gesundheitspsychologie berechtigt, wenn Sie Ihre körperliche, psychische und persönliche Eignung nachweisen können.
Verlaufsdarstellung der Ausbildung
Die Ausbildung gliedert sich in
Die theoretische Ausbildung besteht aus dem Grundmodul (220 Einheiten) und den beiden Aufbaumodulen (jeweils 120 Einheiten) .
Aufnahmemodalitäten - Zulassungsverfahren
Folgende Erfordernisse sind für die Zulassung zu postgraduellen Ausbildung in Klinischer- und Gesundheitspsychologie nach Psychologengesetz 2013 zu erbringen:
Berechtigung, die Berufsbezeichnung „PsychologIn“ in Österreich zu führen
Nachweis von ECTS-Vorgaben aus dem Studium aus dem vorigen Absatz wie folgt:
Allgemeinärztliches Zeugnis über die physische Eignung
um z.B. übertragbare ansteckende Erkrankungen im Rahmen der Berufstätigkeit oder andere Erkrankungen, die eine Berufstätigkeit faktisch nicht ermöglichen, auszuschließen
Klinisch-Psychologisches oder fachärztliches psychiatrisches Gutachten
um schwere psychische Störungen auszuschließen und das Vorhandensein der nötigen persönlichkeitsspezifischen Anforderungen (emotionale Stabilität, Einfühlungs- und Reflexionsvermögen, Selbst- und Impulskontrolle, Distanziertheit, Belastbarkeit, Frustrationstoleranz, Verantwortungsbewusstsein) zu belegen. Weiters bietet es den AusbildungskandidatInnen eine Entscheidungshilfe hinsichtlich ihrer eigenen Stressstabilität, Eigenverantwortung, Flexibilität, Kooperations- und Teamfähigkeit.
Aufnahmegespräch
mit VertreterInnen der Österreichischen Akademie für Psychologie (AAP) zum Nachweis der persönlichen Eignung. Die bisherigen Leistungen im Aufnahmeverfahren und der bislang absolvierten Ausbildung werden besprochen und die Motivationslage der AusbildungskandidatIn hinterfragt.
Nach erfolgreichem Abschluß des Zulassungsverfahrens stellt die AAP die gesetzlich vorgeschriebene Bestätigung zur Aufnahme in die postgraduelle Ausbildung aus.
Grundmodul - 220 Einheiten
Aufbaumodul Klinische Psychologie - 120 Einheiten
Aufbaumodul Gesundheitspsychologie - 120 Einheiten
Abschluß des Grundmoduls
Am Ende des Grundmoduls findet eine schriftliche Wissensprüfung statt. Es werden 20 Fragen aus einem Fragenkatalog gestellt, welcher insgesamt 66 Fragen umfasst. Von den zu erreichenden 40 Punkten muss für einen positiven Abschluß mehr als die Hälfte erreicht werden.
Abschluß der Aufbaumodule
Zur Beurteilung des Erwerbs der besonderen theoretischen und praktischen fachlichen Kompetenz sind zum Abschluss des Aufbaumoduls
Die Fallstudien und die Projektarbeit dienen der Dokumentation selbständiger und anwendungsorientierter wissenschaftlicher Arbeit und werden von VertreterInnen der AAP begutachtet. Nach positiver Bewertung dienen diese als Grundlage für die mündliche komissionelle Abschlußprüfung.
Kommissionelle Abschlußprüfung - Gesundheitspsychologie
Zweck dieser Abschlussprüfung im Bereich Gesundheitspsychologie ist es, an Hand der als Schwerpunkt der Prüfung zu präsentierenden Fallstudie und der Projektarbeit und einer sich daraus ergebenden Fachdiskussion festzustellen, ob die Absolventinnen und Absolventen insgesamt
Kommissionelle Abschlußprüfung - Gesundheitspsychologie
Zweck dieser Abschlussprüfung im Bereich Klinische Psychologie ist es, an Hand der als Schwerpunkt der Prüfung zu präsentierenden zwei Fallstudien gemäß Abs. 2 und einer sich daraus ergebenden Fachdiskussion festzustellen, ob die Absolventinnen und Absolventen insgesamt
Strategien der differentialdiagnostischen Abklärung aufzeigen und Methoden benennen sowie diese fallspezifisch anwenden können
Nach Abschluß der kommissionellen Abschlußprüfung erfolgt die Eintragung in die jeweilige Berufsliste.
Unseren LehrgangsteilnehmerInnen steht eine fortlaufend aktualisierte Praxisstellenliste zur Verfügung.
Klinische Psychologie - Praktische Ausbildung
Der postgraduelle Erwerb praktischer fachlicher Kompetenz für den Bereich der Klinischen Psychologie hat zu erfolgen durch eine klinisch-psychologische Tätigkeit im Zusammenhang mit krankheitswertigen Störungen im Ausmaß von zumindest 2.098 Stunden unter Anleitung sowie unter Fachaufsicht einer Klinischen Psychologin oder eines Klinischen Psychologen mit zumindest zweijähriger Berufserfahrung, die insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche zu möglichst gleichen Anteilen zu umfassen hat:
Klinische Psychologie - Supervision
Eine die Praxis begleitende Fallsupervision in der Gesamtdauer von zumindest 120 Einheiten, die anhand konkreter dokumentierter Fallbeispiele eine unterstützende Hilfestellung und Beratung gewährleistet, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelsupervision zu absolvieren sind. Die Fallsupervision nur von Klinischen Psychologinnen oder Klinischen Psychologen mit zumindest fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung und aufrechter Berufsberechtigung durchgeführt werden. Eine Personenidentität mit der anleitenden PsychologIn in der Praxisstelle ist zu max. 70 Einheiten zulässig. Der Supervisor darf nicht der Selbsterfahrungsleiter in Personenidentität sein!
Klinische Psychologie - Selbsterfahrung
Die Selbsterfahrung ist im Ausmaß von zumindest 76 Einheiten erforderlich, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelselbsterfahrung bei höchstens zwei Personen zu absolvieren snd. Die Selbsterfahrung darf nur von solchen Klinischen Psychologinnen, Klinischen Psychologen, Gesundheitspsychologinnen, Gesundheitspsychologen, Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten oder Fachärztinnen (Fachärzten) für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, die selbst zumindest 120 Einheiten Selbsterfahrung absolviert haben, geleitet werden. Ausnahme: Klinische PsychologInenn und GesundheitspsychologInnen, die vor dem 1.7.2004 in die Berufsliste eingetragen wurden. Die anleitende PsychologIn der Praxisstelle sowie die SupevisorIn dürfen nicht die Selbsterfahrungsleiter in Personenidentität sein! Die Selbsterfahrung muss nur 1x erbracht werden, wenn beide Ausbildungen durchlaufen werden.
Gesundheitspsychologie - Praxis
Der postgraduelle Erwerb praktischer fachlicher Kompetenz für den Bereich der Gesundheitspsychologie hat zu erfolgen durch eine gesundheitspsychologische Tätigkeit im Ausmaß von zumindest 1.553 Stunden, unter Anleitung sowie unter Fachaufsicht einer Gesundheitspsychologin oder eines Gesundheitspsychologen mit zumindest zweijähriger Berufserfahrung, die insbesondere nachstehende Tätigkeitsbereiche zu möglichst gleichen Anteilen zu umfassen hat:
Die Praxiszeiten sind in Form von Arbeitsverhältnissen zu erbringen.
Gesundheitspsychologie - Supervision
Eine die Praxis begleitende Fallsupervision in der Gesamtdauer von zumindest 100 Einheiten, die anhand konkreter dokumentierter Fallbeispiele eine unterstützende Hilfestellung und Beratung gewährleistet, wovon zumindest 30 Einheiten in Einzelsupervision zu absolvieren sind. Die Fallsupervision nur von Gesundheitspsychologinnen oder Gesundheitspsychologen mit zumindest fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung und aufrechter Berufsberechtigung durchgeführt werden. Eine Personenidentität mit der anleitenden PsychologIn in der Praxisstelle ist zu max. 50 Einheiten zulässig. Der Supervisor darf nicht der Selbsterfahrungsleiter in Personenidentität sein!
Gesundheitspsychologie - Selbsterfahrung
Die Selbsterfahrung ist im Ausmaß von zumindest 76 Einheiten erforderlich, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelselbsterfahrung bei höchstens zwei Personen zu absolvieren snd. Die Selbsterfahrung darf nur von solchen Klinischen Psychologinnen, Klinischen Psychologen, Gesundheitspsychologinnen, Gesundheitspsychologen, Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten oder Fachärztinnen (Fachärzten) für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, die selbst zumindest 120 Einheiten Selbsterfahrung absolviert haben, geleitet werden. Ausnahme: Klinische PsychologInenn und GesundheitspsychologInnen, die vor dem 1.7.2004 in die Berufsliste eingetragen wurden. Die anleitende PsychologIn der Praxisstelle sowie die SupevisorIn dürfen nicht die Selbsterfahrungsleiter in Personenidentität sein! Die Selbsterfahrung muss nur 1x erbracht werden, wenn beide Ausbildungen durchlaufen werden.
Formblätter Klinische Psychologie
Formblätter Gesundheitspsychologie
Gesetzestexte
Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Es handelt sich hier um ergänzende Richtlinien und Hinweise des Bundesministeriums für Gesundheit für die postgraduelle Ausbildung Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie.
Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit
Ergänzende Unterlagen
Externe Links
Hier finden Sie die Termine und Orte der Kommissionellen Abschlussprüfungen in Klinischer Psychologie / Gesundheitspsychologie. Die Prüfungen sind gemäß Psychologengesetz 2013 öffentlich, bedingt durch die Größe des Prüfungsraumes kann es zu Platzbeschränkungen kommen.
Prüfungsablauf
Die Prüfungszeit je KandidatIn beträgt jeweils eine Stunde. Die Prüfungskommission wird jeweils vom Bundesministerium für Gesundheit auf Vorschlag der AAP bestellt und setzt sich aus drei Personen zusammen. Unter dem neutralen Vorsitz fungieren jeweils ein Lehrender / eine Lehrende der AAP sowie ein Lehrender / eine Lehrende einer anderen Ausbildungseinrichtung als BeisitzerIn und PrüferIn.
Jede KandidatIn hat ca. 20 Minuten Zeit, beide Fallstudien (bzw. Fallstudie und Projektarbeit) vorzustellen. Dies kann z.B. mittels Powerpoint-Präsentation geschehen. Danach entwickelt sich das Prüfungsgespräch rund um die Themen der Fallstudien / Projektarbeit und angrenzender Themenfelder.
Die sorgfältige Vorbereitung der eigenen Fallstudien ist im Sinne einer guten Prüfungsvorbereitung unerlässlich. Die Fallstudien / die Projektarbeit werden der Prüfungskommission im Vorfeld der Prüfung zur Verfügung gestellt.
Nach der Prüfung berät sich die Kommission und teilt der KandidatIn das Ergebnis unmittelbar mit. Direkt im Anschluss an die bestandene Prüfung werden die benötigten Unterlagen für die Einreichung beim Gesundheitsministerium an die AbsolventIn ausgehändigt.
Bitte lassen Sie sich ca. 6 Monate vor Ihrem gewünschten Prüfungstermin bei uns dafür vormerken.
Weitere Details erfahren Sie unter akademie@aap.co.at.
Kommissionelle Abschlussprüfungen in Wien
2024
2025
Mi., 15.01.2025
Do., 30.01.2025
Do., 13.02.2025
Mi., 19.02.2025
Mi., 12.03.2025
Do., 27.03.2025
Mi., 09.04.2025
Do., 24.04.2025
Mi., 14.05.2025
Do., 22.05.2025
Mi., 04.06.2025
Di., 17.06.2025
Mi., 09.07.2025
Do., 17.07.2025
Mi., 10.09.2025
Do., 18.09.2025
Mi., 15.10.2025
Do., 23.10.2025
Mi., 12.11.2025
Do., 20.11.2025
Mi., 10.12.2025
Do., 18.12.2025
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Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wann darf ich mich als „Psychologe“ oder „Psychologin“ bezeichnen?
Als „Psychologin“ oder „Psychologe“ darf man sich in Österreich bezeichnen, wenn man
Habe ich als „Psychologe“ oder „Psychologin“ automatisch eine Berufsberechtigung?
Nein. Für die selbständige Tätigkeit im Gesundheitsbereich benötigen Sie eine Listeneintragung des Gesundheitsministeriums als „Klinischer Psychologe“ bzw. „Klinische Psychologin“ oder als „Gesundheitspsychologe“ oder „Gesundheitspsychologin“ oder als „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“. Sie könnten auch im Rahmen einer Gewerbeberechtigung tätig werden, z.B. als „Lebens- und Sozialberater“ bzw. „Lebens- und Sozialberaterin“ oder „Unternehmensberater“ bzw. „Unternehmensberaterin“. Jeder der genannten Berufe hat hierbei unterschiedliche bzw. teilweise überlappende Kompetenzbereiche.
Ich bin „Psychologe“ bzw. „Psychologin“. Welche zusätzliche Voraussetzung bzgl. Studium muss ich erfüllen, um die Ausbildung „Klinische Psychologie“ bzw. „Gesundheitspsychologie“ beginnen zu können?
Sie müssen nachweisen, dass Sie im Rahmen Ihres Psychologiestudiums zumindest 75 ECTS (in möglichst gleichen Anteilen) in den folgenden Themenfeldern erbracht haben:
Bei Studienabschlüssen der Psychologie aus dem Inland (auch Privatuniversitäten in Österreich) ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Vorgaben des §7 Abs.1 Z 2 Psychologengesetz 2013 erfüllt sind (Schreiben des Gesundheitsministeriums vom 3.5.21 mit GZ 2021-0.201.643)
Ich habe einen Bachelor- und Masterabschluss in Psychologie (z.B. aus dem Ausland), allerdings habe ich nur 270 ECTS Punkte und nicht die geforderten 300 ECTS Punkte erreicht. Was nun?
Sie müssen nach Rücksprache im Rahmen von Psychologie-Studien noch 30 ECTS nachmachen, damit Sie zugelassen werden können. Bitte planen Sie diese 30 ECTS in Absprache mit uns so, dass Sie auch die „75-ECTS Hürde“ schaffen.
Ich habe einen Bachelor- und Masterabschluss der Fern-Universität Hagen abgeschlossen. Kann ich zur postgraduellen Ausbildung zugelassen werden?
Das Gesundheitsministerium hat hierzu per Schreiben vom 11.07.2018 wie folgt veröffentlicht:
Aus dem Bachelorstudium Psychologie der Fern-Universität Hagen (2015) kann anerkannt werden:
Aus dem Bachelorstudium Psychologie der Fern-Universität Hagen (2018) kann anerkannt werden:
Aus dem Masterstudium der Psychologie der Fern-Universität Hagen kann anerkannt werden:
Die nötigen Inhalte zur Erfüllung der "75-ECTS" Regel sind durch Ergänzungen einschlägiger Studieninhalte zu erbringen.
Was darf ich als eingetragener „Klinischer Psychologe“ bzw. als eingetragene „Klinische Psychologin“ tun?
Als „Klinische Psychologin“ bzw. „Klinischer Psychologe“ sind Sie zur eigenverantwortlichen Durchführung von
berechtigt, sowohl freiberuflich als auch in Anstellung. Die Klinische Psychologie beschäftigt sich mit psychischen Störungen, psychisch bedingten somatischen Störungen, psychischen Folgen akuter Belastung, Entwicklungskrisen, psychischen Krisen und generell krankheitswertigen Zuständen.
Was darf ich als „Gesundheitspsychologin“ bzw. „Gesundheitspsychologe“ tun?
Als „Gesundheitspsychologin“ bzw. „Gesundheitspsychologe“ sind Sie zur eigenverantwortlichen Durchführung von
berechtigt, sowohl freiberuflich als auch in Anstellung. Die Gesundheitspsychologie beschäftigt sich u.a. mit Ernährung, Bewegung, Rauchen und der Vermeidung von Gesundheitsrisiken. Weitere Themengebiete sind Schmerzbewältigung, Vorsorge bei Nikotin- und Alkoholgebrauch wie auch Diabetes-Begleitung.
Kann ich Förderungen beantragen, sodass ich – zumindest teilweise – Ausbildungskosten rückerstattet bekomme?
Die AAP ist ein förderungswürdiger Bildungsanbieter in der Erwachsenenbildung aufgrund der Zertifizierung nach CERT-NÖ (Donau-Universität Krems) wie auch der Ö-CERT Zertifizierung. Fördergeber, wie z.B. der WAFF in Wien fördern regelmäßig Teilnehmende an unseren Bildungsangeboten. Genauere Informationen zu Förderungen können Sie auf unserer Seite betreffend Förderungsmöglichkeiten erhalten.
Welche Rahmenbedingungen gibt es für Anrechnungen bzgl. der Theorie-Ausbildung?
Prinzipiell sind insgesamt max. 100 Einheiten anrechenbar, wobei im Grundmodul max. 73 Einheiten anrechenbar sind und im Aufbaumodul max. 73 Einheiten. Es ist die Gleichwertigkeit im Einzelfall (Inhalt, zeitlicher Umfang, Qualifikation der Lehrenden, Zielorientierung) zu überprüfen, damit angerechnet werden kann.
Was kann ich mir aus dem psychotherapeutischen Propädeutikum anrechnen lassen?
Die Lehrveranstaltungen „Ethik“, „Recht“, „Psychiatrie und Psychopharmakologie“ sowie „Erste Hilfe“ sind aus dem psychotherapeutischen Propädeutikum anrechenbar, sofern diese absolviert wurden.
Welche praktischen Tätigkeiten sind als Vorleistungen in die postgraduelle Ausbildung anrechenbar?
Prinzipiell sind praktische Tätigkeiten, die nach Abschluss des Master-Studiums geleistet wurden, aber weniger als 10 Jahre zurückliegen anrechenbar. Wenn die Anrechnung aus fachlicher Sicht möglich ist, dann sind
Zur Überprüfung der Anrechnung ist eine ausführliche schriftliche Tätigkeitsbeschreibung (analog zum Rasterzeugnis) samt Unterschrift der Fachanleitung vorzulegen. Absolvierte Supervisionsstunden, die begleitend zur anrechenbaren Praxis absolviert wurden, sind ebenso anrechenbar. Stichtag ist das Datum der Aufnahme in die postgraduelle Ausbildung.
Kann ich mir Praxiszeiten, die ich während des Psychologiestudiums geleistet habe, anrechnen lassen?
Nein, es sind nur postgraduell geleistete Praxisstunden anrechenbar, d.h. solche, die nach dem Masterabschluss erfolgt sind.
Kann ich mir Selbsterfahrungszeiten anrechnen lassen, z.B. aus der Psychotherapieausbildung?
Ja, wenn diese durch qualifizierte Selbsterfahrungsanleiter / -anleiterinnen durchgeführt wurden:
Die Selbsterfahrungszeiten dürfen nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Selbsterfahrungszeiten aus der Psychotherapieausbildung (Propädeutikum, Fachspezifikum) sind generell anrechenbar unter den genannten Bedingungen. Stichtag ist das Datum der Aufnahme in die postgraduelle Ausbildung.
Ich möchte sowohl „Klinische Psychologin“ bzw. „Klinischer Psychologe“ als auch „Gesundheitspsychologin“ bzw. „Gesundheitspsychologe“ werden. Muss ich jetzt doppelt Selbsterfahrung machen?
Nein, die Selbsterfahrung muss im Rahmen der Ausbildung nur 1x geleistet werden.
Ich war in psychotherapeutischer Behandlung. Zählt das auch als Selbsterfahrung?
Nein. Bei der Psychotherapie steht – im Gegensatz zur Selbsterfahrung - die Heilung bzw. Milderung eines psychischen Leidenszustandes im Vordergrund. Daher kann psychotherapeutische Behandlung nicht als Selbsterfahrung gewertet werden.
Sind geleistete Praxisstunden aus der Klinisch-Psychologischen Ausbildung in die Gesundheitspsychologische Ausbildung anrechenbar (und umgekehrt)? Gilt das auch für die Supervision?
Ja, das ist möglich. Der Bereich „Gesundheitsvorsorge und –förderung“ aus der klinisch-psychologischen Ausbildung ist in die gesundheitspsychologische Ausbildung anrechenbar. Ebenso sind Bereiche der gesundheitspsychologischen Praxis in diesen Bereich anrechenbar.
Supervision, die begleitend zu anrechenbaren Praxiszeiten erfolgt ist, kann ebenso angerechnet werden.
Was benötige ich, damit ich mich anmelden kann?
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Zudem ist ein Aufnahmegespräch an der AAP zu führen. In diesem Aufnahmegespräch muss Ihre persönliche Eignung festgestellt werden. Es werden alle Erfordernisse bzw. Teile der Ausbildung besprochen und Ihre Fragen beantwortet.
Ab wann bin ich in die Ausbildung aufgenommen?
Der Stichtag ist der Tag des absolvierten Aufnahmegesprächs, an dem das Zulassungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde. Sie erhalten die gesetzlich vorgeschriebene Aufnahmebestätigung durch die AAP ausgehändigt.
Was muss ich beim klinisch-psychologischen Gutachten bzw. bei der fachärztlich-psychiatrischen Stellungnahme beachten?
Bitte ersuchen Sie den Ersteller / die Erstellerin des Gutachtens, nach der vom Gesundheitsministerium herausgegebenen Richtlinie zu verfahren. Bitte beachten Sie, dass das Gutachten zum Zeitpunkt des Aufnahmegesprächs max. 1 Jahr alt sein darf.
Wie lange dauert die theoretische Ausbildung?
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss die theoretische Ausbildung minimal 12 Monate dauern. Die theoretische Ausbildung an der AAP beträgt im Regelfall 1,5 Jahre (12 Monate Grundmodul, 6 Monate Aufbaumodul). Natürlich können Sie auch zwischen Grund- und Aufbaumodul pausieren und erst später fortsetzen. Eine Dauer der Ausbildung unter 1,5 Jahren ist nach gesonderter Absprache möglich.
Muss ich alle Seminare besuchen? Was ist, wenn ich mal verhindert bin?
Es besteht per Gesetz 100% Anwesenheitspflicht. Bei Verhinderung bzw. Erkrankung können Sie sowohl im Grund- als auch im Aufbaumodul jeweils max. 3 x kostenfrei umbuchen. Darüber hinaus ist eine Umbuchungsgebühr von EUR 50,- zu entrichten.
Wie lange darf ich mit der Ausbildung maximal brauchen? Darf ich unterbrechen?
Das Psychologengesetz 2013 schreibt eine maximale Ausbildungsdauer von 5 Jahren vor. Diese kann auf bis zu 10 Jahre erstreckt werden. Bei Krankheit, Präsenzdienst, Zivildienst, Karenzierung sieht das Gesetz Pausierungsmöglichkeiten vor.
Kann ich die theoretische Ausbildung in verschiedenen Bundesländern besuchen, weil ich z.B. in einem anderen Bundesland eine Praxisstelle annehme?
Wir bieten die theoretische Ausbildung in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt und Innsbruck an. Es ist möglich, dass Sie zwischen den einzelnen Orten wechseln.
Wie läuft die schriftliche Wissensprüfung ab?
Die schriftliche Wissensprüfung am Ende des Grundmoduls basiert auf dem vom Gesundheitsministerium anerkannten Fragenkatalog. Dieser ist Ihnen als Lehrgangsteilnehmer / Lehrgangsteilnehmerin zugänglich und besteht aus 66 Fragen. Die Antworten auf diese Fragen erarbeiten Sie gemeinsam mit den Lehrenden im Lehrgang. Zur Prüfung werden Ihnen 20 zufällig ausgewählte Fragen aus dem Katalog zugeteilt und Sie haben 3 Stunden Zeit, diese schriftlich zu beantworten. Wir bewerten Ihre Leistung dann mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Sie haben die Möglichkeit, die Prüfung bis zu 3 x zu wiederholen.
Muss sich die theoretische Ausbildung mit der praktischen Ausbildung überschneiden?
Ja, mindestens im Ausmaß von 500 Stunden. Die Überlappung muss spätestens am Ende des Grundmoduls beginnen.
Welches Entgelt steht mir in der praktischen Ausbildung zu?
Das Psychologengesetz 2013 gibt keine Vorgaben bzgl. der Entlohnung. Aus arbeits- und sozialgerichtlichen Urteilen ist jedenfalls bekannt, dass im Rahmen des SWÖ-Kollektivertrags (der offenbar auch gilt, wenn kein Kollektivvertrag vereinbart wurde) jedenfalls nach der Verwendungsgruppe 4 zu entlohnen ist. Dies wären zumindest ca. EUR 2.000.- brutto (Stand 2021)
Andere Beispiele wären für Vollzeitbeschäftigungen: EUR 892,58 bei der AUVA, EUR 2.118,63 im Rahmen des Wiener Krankenanstaltenverbunds oder EUR 2.034,38 bei den Salzburger Landeskliniken.
Welche Kriterien muss die praktische Ausbildungsstelle erfüllen?
Es muss sich um ein Anstellungsverhältnis handeln. Für die klinisch-psychologische Fachausbildung muss eine Klinische Psychologin / ein Klinischer Psychologe als Fachanleitung zwischen 3 und 5 Stunden für die direkte Ansprache in der Stelle zur Verfügung stehen. In der gesundheitspsychologischen Ausbildung muss sinngemäß ein Gesundheitspsychologe bzw. eine Gesundheitspsychologin ebenso zwischen 3 bis 5 Stunden für die direkte Ansprache verfügbar sein. Diese Fachanleitung muss seit mind. 2 Jahren selbst in die Berufsliste eingetragen sein und mind. 20 Wochenstunden in der Stelle tätig sein. Das Anstellungsverhältnis ist durch ein Bestätigungsschreiben des Dienstgebers nachzuweisen. Die fachlichen Tätigkeiten sind detailliert im sogenannten Rasterzeugnis zu verschriftlichen und von der Fachanleitung zu bestätigen.
Können Ausbildungsstunden bei VertragspsychologInnen in der klinisch-psychologischen Diagnostik im Auftrag der Krankenkassen gesammelt werden?
Die klinisch-psychologische Diagnostik der Anspruchsberechtigten obliegt der Psychologin/dem Psychologen nach den Bestimmungen dieses Gesamtvertrages und des Einzelvertrages. Der Einsatz von Hilfspersonen und insbesondere Personen, die sich in Ausbildung zur klinischen Psychologin/zum klinischen Psychologen befinden (§ 24 PG), ist für die Exploration, die Instruktion der Patientin/des Patienten, die Durchführung der Tests sowie deren Auswertung im Ausmaß 1:1 zur Vertragspsychologin/zum Vertragspsychologen zulässig.
Sind Praxiszeiten nach Aufnahme in die Ausbildung ohne Arbeitsverhältnis erlaubt?
Das Gesundheitsministerium erachtet es als zulässig, wenn man max. 500 Stunden bzw. 3 Monate Praxiszeiten ohne Anstellung erbringt, und zwar
+ im Rahmen eines AMS-Arbeitstrainings und / oder
+ im Rahmen einer AMS-Bildungskarenz bzw. einer AMS-Bildungsteilzeit
Zudem können vor Beginn der Ausbildung max. 500 Praxisstunden (3 Monate) als „Schnupperpraktikum“ ohne Anstellung geleistet werden.
Sind auch geringfügige Anstellungen erlaubt?
Ja.
Wieviele Ausbildungsstellen darf ich haben?
Sie dürfen die Stelle bis zu 3x wechseln, d.h. Sie dürfen max. 4 Ausbildungsstellen haben. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn man gezwungen wird, eine Stelle zu wechseln (z.B. wegen Mobbing am Arbeitsplatz).
Kann ich das Grundmodul beginnen, obwohl ich noch keine Praxisstelle habe?
Sofern daher aufgrund der Schutzmaßnahmen im Rahmen der Pandemie für die Fachauszubildenden nachweislich keine Möglichkeit besteht, im Rahmen der Grundausbildung einen Teil der praktischen Fachausbildungstätigkeit zu absolvieren, so ist dies entsprechend zu dokumentieren. Es wird in diesem besonderen Fall als zulässig erachtet, erst im Rahmen der folgenden Ausbildung parallel zum Aufbaumodul jedenfalls die zumindest 500 Stunden zu absolvieren. (Rundschreiben 3/2020 vom 31.03.2020 des Gesundheitsministeriums mit GZ 2020-0.199.591)
Wann muss ich spätestens eine Praxisstelle gefunden haben?
Sofern daher aufgrund der Schutzmaßnahmen im Rahmen der Pandemie für die Fachauszubildenden nachweislich keine Möglichkeit besteht, im Rahmen der Grundausbildung einen Teil der praktischen Fachausbildungstätigkeit zu absolvieren, so ist dies entsprechend zu dokumentieren. Es wird in diesem besonderen Fall als zulässig erachtet, erst im Rahmen der folgenden Ausbildung parallel zum Aufbaumodul jedenfalls die zumindest 500 Stunden zu absolvieren. (Rundschreiben 3/2020 vom 31.03.2020 des Gesundheitsministeriums mit GZ 2020-0.199.591)
Was bedeutet „klinikartiges Setting“ in der Praxisstelle?
Sie müssen ca. 1000 Praxisstunden in der klinisch-psychologischen Ausbildung in Stellen absolvieren, die ein sog. „klinikartiges Setting“ aufweisen. Das bedeutet, dass mind. 2x wöchentlich eine ÄrztIn in der Praxisstelle regelmäßig anwesend ist und dass Sie interdisziplinär zusammenarbeiten. Es muss eine Abstimmung zwischen Klinischen PsychologInnen und ÄrztInnen hinsichtlich Fallverlaufsbesprechungen, Übergabebesprechungen, Planung und Evaluation des Behandlungsverlaufs, Besprechung bzgl. medikamentöser Therapie, Aufnahme- und Entlassungsprozesse etc… geben.
In der gesundheitspsychologischen Ausbildung sind zumindest 300 Stunden im „klinikartigen Setting“ zu leisten.
Welche Altersbereiche gibt es?
Sie müssen mindestens 500 Stunden im Altersbereich „unter 18 Jahren“ abdecken und mindestens 500 Stunden im Altersbereich „über 18 Jahren“. In Summe müssen Sie mindestens 2098 Stunden Praxisstunden in der Ausbildung Klinische Psychologie erbringen.
In der Gesundheitspsychologie sind mindestens 300 Stunden je Altersstufe (unter 18, über 18) zu erbringen, insgesamt sind es 1.553 Stunden.
Kann ich bei meiner Fachanleitung Supervisionseinheiten absolvieren?
Ja. Im Rahmen der Ausbildung Klinische Psychologie max. 70 Einheiten, im Rahmen der Ausbildung Gesundheitspsychologie max. 50 Einheiten. Nur, wenn die Fachanleitung schon mind. 5 Jahre berufsausübend ist.
Darf meine Fachanleitung mir auch Selbsterfahrungseinheiten geben?
Nein, das ist per Gesetz untersagt.
Kann ich mir Urlaub oder Krankenstand auf die Praxisstunden anrechnen lassen?
Nein, es sind nur tatsächlich geleistete Stunden in den praktischen Ausbildungsstellen verwertbar.
Wann sollte ich der AAP meine Rasterzeugnisse übersenden?
Die Vorlagen senden wir Ihnen gerne zu. Bitte übersenden Sie uns diese gerne so früh wie möglich. Wir empfehlen, dass Sie uns die Rasterzeugnisse zur Voransicht senden, bevor Sie die Unterschrift der Fachanleitung einholen. Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne eine Ausfüllhilfe zur Verfügung.
Kann ich meine Stelle vor Dienstbeginn auf ihre Eignung als Ausbildungsstelle überprüfen lassen?
Ja, das ist möglich. Entweder ist uns die Stelle schon bekannt aus den Vorjahren, dann teilen wir Ihnen dies sehr gerne auf Anfrage mit. Wenn nicht, dann können wir die Stelle durch Vorlage geeigneter Unterlagen vorab prüfen. Eine endgültige Bewertung ist allerdings immer erst nach Absolvierung der Praxiszeit per Vorlage eines gültigen Rasterzeugnisses möglich.
Wieviele Fallstudien bzw. Projektarbeiten muss ich erstellen?
Sie müssen im Rahmen der klinisch-psychologische Ausbildung zwei Fallstudien erstellen und im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung verteidigen.
Für den Abschluss der gesundheitspsychologischen Ausbildung müssen Sie eine Fallstudie und eine Projektarbeit verfassen und diese ebenso im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung verteidigen.
Details zur kommissionellen Abschlussprüfung finden Sie auf unserer Seite zu diesem Thema.
Gibt es eine Vorlage für die Fallstudie bzw. die Projektarbeit?
Bitte orientieren Sie sich hierfür an den vorhandenen Vorlagen für das Deckblatt und die Fallstudien bzw. die Projektarbeit. Jede Fallstudie bzw. Projektarbeit sollte im Bereich von ca. 15 Seiten Umfang liegen.
Die Fallstudien sollten sich nach Möglichkeit auf verschiedene Altersgruppen beziehen und jedenfalls zwei unterschiedliche Störungsbilder behandeln.
Kommen zusätzliche Kosten für die Betreuung von Fallstudie bzw. Projektarbeit auf mich zu?
Nein. Diese Kosten sind bereits in die Gebühr für die Kommissionelle Abschlussprüfung einkalkuliert.
Was muss ich alles beim Gesundheitsministerium einreichen? Wie lange dauert es, bis ich in der Berufsliste eingetragen bin?
Alle Informationen hierzu befinden sich in diesem detaillierten Dokument für die Klinische Psychologie und in diesem Dokument für die Gesundheitspsychologie. Die Bearbeitungsdauer im Gesundheitsministerium beträgt üblicherweise 4-6 Wochen.
Wann kann ich mich in die Berufsliste eintragen lassen?
Sie können den Antrag unmittelbar nach Absolvierung der Kommissionellen Prüfung beim Gesundheitsministerium stellen.
Brauche ich eine Berufshaftpflichtversicherung?
Ja. Wir können Ihnen eine attraktive Möglichkeit über unseren Versicherungsmakler anbieten.
Soll ich einen Dienstort bzw. einen Berufssitz in der Berufsliste angeben?
Bei Angabe eines Dienstortes ist die Bestätigung des Arbeitgebers nötig. Der Berufssitz ist ihr freiberuflicher Sicht. Hier ist keine weitere Bestätigung erforderlich. Sollten Sie keinen Ort angeben, so werden Sie als „nicht ausübend“ eingetragen. Wenn Sie für längere Zeit „nicht ausübend“ oder „ruhend“ gemeldet sind, so müssen Sie zur Meldung Ihrer Berufsausübung (Wiederaufnahme) zusätzliche Aus- oder Weiterbildungsnachweise beim Gesundheitsministerium vorlegen.Text...
Was sind die allgemeinen Vorgaben für die Selbsterfahrung?
Sie müssen insgesamt 76 Einheiten Selbsterfahrung absolvieren. Davon sind mind. 40 Einheiten im Einzelsetting bei maximal 2 Personen zu absolvieren. Die Selbsterfahrung muss durchgeführt werden durch
Eine zumindest 5-jährige Eintragung in die jeweilige Berufsliste wird vom Gesundheitsministerium gewünscht. Der Selbsterfahrungsanleiter / die Selbsterfahrunganleiterin darf weder Ihre Fachaufsicht noch Ihre Supervisorin / Ihr Supervisor sein.
Für den Nachweis der Selbsterfahrungsstunden verwenden Sie bitte je Person ein gesondertes Formular.
Was ist der Inhalt der Selbsterfahrung?
Im Rahmen des Arbeitselements „Selbsterfahrung“ geht es darum, Selbsterfahrung, Selbstexploration bzw. Selbstreflexion als existentielle Aspekte des „privaten Lebens“ und als wichtige Wirkfaktoren für die berufliche Arbeit und das klinisch psychologische und gesundheitspsychologische Handeln zu erkennen und gezielt zu fördern. Dabei steht die professionelle Aufarbeitung der Selbsterfahrung als psychologisches Instrument für eine bessere zwischenmenschliche Verständigung gerade während des Behandlungsprozesses im Mittelpunkt.
Wie kann ich die Selbsterfahrung und die Supervision leisten?
Es gibt zahlreiche Angebote, sei es in den praktischen Ausbildungsstellen, sei es extern. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter, sei es durch eigene Angebote oder durch Empfehlungen.
Was sind die allgemeinen Vorgaben für die Supervision?
Im Rahmen der klinisch-psychologischen Ausbildung sind 120 Einheiten Supervision begleitend zur Praxis zu leisten. Zumindest 40 Einheiten sind im Einzelsetting zu absolvieren. Die Supervision muss von Klinischen PsychologInnen mit mind. fünfjähriger, aufrechter Listeneintragung durchgeführt werden. Max. 70 Einheiten Supervision darf durch die Fachanleitung erfolgen.
Im Rahmen der gesundheitspsychologischen Ausbildung sind 100 Einheiten Supervision begleitend zur Praxis zu leisten. Zumindest 30 Einheiten sind im Einzelsetting zu absolvieren. Die Supervision muss von GesundheitspsychologInnen mit mind. fünfjähriger, aufrechter Listeneintragung durchgeführt werden. Max. 50 Einheiten Supervision darf durch die Fachanleitung erfolgen.
Der Supervisor / die Supervisorin darf keine Selbsterfahrung geben.
Wieviel Supervision darf ich bei der Fachanleitung in meiner Praxisstelle machen?
Sie dürfen max. 70 Einheiten Supervision bei Ihrer Fachanleitung in der Ausbildung Klinische Psychologie absolvieren und max. 50 Einheiten Supervision bei Ihrer Fachanleitung in der Ausbildung Gesundheitspsychologie.Text...
Wie kann ich meine Leistungen aus dem Ausland verwerten?
Wenn Sie innerhalb der EU schon als Klinische PsychologIn bzw. GesundheitspsychologIn tätig waren, können Sie einen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit nach EWR-Psychologengesetz beim Gesundheitsministerium stellen.
Zudem gibt es die Möglichkeit, die Ausbildung in Österreich zu durchlaufen und Ihre Leistungen aus dem Ausland durch Anrechnungen zu verwerten.
Kann ich im Ausland geleistete theoretische Ausbildungen anrechnen lassen? Ja. Wenn die Gleichwertigkeit gegeben ist, dann können max. 73 Einheiten im Grundmodul und 40 Einheiten im Aufbaumodul, gesamt jedoch max. 100 Einheiten, angerechnet werden.
Kann ich im Ausland geleistete Praxiszeiten anrechnen lassen?
Ja. Wenn die anleitende Psychologin / der anleitende Psychologe Vollzeit in der Stelle angestellt ist und seit mindestens 3-5 Jahren im klinischen Setting gearbeitet hat, ist die Anrechnung grundsätzlich möglich. Die Qualifikationen der Fachanleitung werden durch Vorlage geeigneter Unterlagen überprüft. Achtung, es werden in der Regel nur Praxiszeiten in Kliniken aus dem Ausland angerechnet!
Kann ich im Ausland geleistete Supervision anrechnen lassen?
Ja. Wenn die supervidierende Psychologin / der supervidierende Psychologe eine mindestens fünf Jahre andauernde klinisch-psychologische bzw. gesundheitspsychologische Tätigkeit nachweisen kann. Hierzu muss ein Lebenslauf vorgelegt werden und die Person bzgl. der Gleichwertigkeit überprüft werden.
Kann ich mir Selbsterfahrung aus dem Ausland anrechnen lassen?
Ja, wenn die Person als PsychotherapeutIn, Klinische PsychologIn, Gesundheitspsychologin, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin im Sinne der EU Richtlinie 2005/36/EG registriert ist und die anderen Anforderungen (Eintragung vor dem 1.7.2004 oder Leistung von 120 Einheiten Selbsterfahrung) gegeben sind.
Ich habe meine Psychologie-Studien außerhalb der EU absolviert. Was nun?
Sie müssen Ihre Studienabschlüsse an einer österreichischen staatlichen Universität (Wien, Graz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt) nostrifizieren lassen. Wir erstellen gerne ein Schreiben für Sie, das auf die Notwendigkeit der Nostrifizierung hinweist, damit Sie die postgraduelle Ausbildung Klinische Psychologie bzw. Gesundheitspsychologie beginnen können.
Haben Sie Ihren Bachelorabschluss in Psychologie außerhalb der EU erlangt, Ihren Masterabschluss in Psychologie allerdings innerhalb der EU, dann müssen Sie Ihren Bachelorabschluss nicht an einer österreichischen Universität nostrifizieren lassen und wir können Ihre Nachweise direkt prüfen (Schreiben des BMBWF vom 24.11.2023 mit GZ 2023-0.796.370, hier am Fall Masterabschluss aus den Niederlanden).
Wie gut muss ich Deutsch sprechen können?
Für die Eintragung in die Berufsliste müssen Sie einen der folgenden Punkte erfüllen:
Kann ich mir ganzen Infos auch als Video ansehen?
Ja klar, anbei zwei kurze Videos mit den wichtigsten Fakten:
Starten Sie Ihre Ausbildung Klinische Psychologie bzw. Gesundheits-psychologie an der AAP.
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