Starten Sie Ihre Ausbildung Klinische Psychologie bzw. Gesundheits-psychologie an der AAP.


Ausbildung Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie

gemäß Psychologengesetz 2013 (Curriculum / Lehrgang Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie)


Überblick

  • Wir bieten Ihnen sämtliche Möglichkeiten für die Ausbildung Klinische Psychologie bzw. Gesundheitspsychologie (Grundmodul, beide Aufbaumodule) aus einer Hand.
  • Nach der Zulassung zur Ausbildung benötigen Sie Theorie, Praxis, Selbsterfahrung und Supervision zum erfolgreichen Abschluss.
  • Die Kurse finden statt in: Wien, Graz, Linz, Innsbruck, Klagenfurt und Salzburg
  • Bewerben Sie sich für eines unserer Ausbildungsstipendien!

 

 

Allgemeine Informationen zur Berufsausbildung

Infoabende

Informationsabende (Videokonferenz)

  • Wann? Mi. 29. Januar 2025, 17.30 Uhr

 

  • Wo? Zoom Videoportal - Sie erhalten den Web-Link ca. 30 Minuten vor dem Infoabend per E-Mail zugesendet.
  • Vorbereitung? Testen Sie Internetverbindung, Video und Audio vorab mit dem Technik-Check.
Lehrgangsstarts in Wien
Lehrgangsstarts in Graz
Lehrgangsstarts in Salzburg
Lehrgangsstarts in Linz
Lehrgangsstarts in Klagenfurt
Lehrgangsstarts in Innsbruck
Kosten
Selbsterfahrung
Supervision
Überblick
Theorie
Praxis
Dokumente: Gesetzestexte, Richtlinien und Formblätter
Kommissionelle Abschlussprüfungen
Feedback von AbsolventInnen

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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Zulassung und Kompetenzbereich

Wann darf ich mich als „Psychologe“ oder „Psychologin“ bezeichnen?

Als „Psychologin“ oder „Psychologe“ darf man sich in Österreich bezeichnen, wenn man

  • innerhalb der EU an anerkannten Universitäten / Hochschulen das Studium der Psychologie im Umfang von mind. 300 ECTS absolviert hat (i.d.R. Bachelor- + Masterabschluss)
  • außerhalb der EU entsprechende Studien der Psychologie abgeschlossen hat und diese in Österreich von einer Universität nostrifiziert wurden
  • die Studienrichtung Psychologie in Österreich mit dem akademischen Grad „Mag.“ abgeschlossen hat
  • das Doktoratsstudium der Philosophie mit Hauptfach Psychologie abgeschlossen hat (sehr alte Studienordnung nach 1945)
  • Beachten Sie hierzu die Gerichtsentscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich (LVwG-050205/4/ER vom 9.11.2021) und des Landesverwaltungsgerichts Wien (VGW-101/060/9672/2021 vom 15.11.2021).
  • Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung schreibt mit GZ. 2021-0.855.750 mit Datum 21.12.2021, "... dass Studienbezeichnungen, in denen das Wort „Psychologie“ enthalten ist (wie beispielsweise „Studium der Gerontopsychologie“, „Studium der Werbepsychologie“, etc.), die Bezeichnungsbedingungen des § 4 Psychologengesetz 2013 erfüllen. Festgehalten wird somit, dass das Wort „Psychologie“ jedenfalls in der Bezeichnung des Studiums enthalten sein muss."


Habe ich als „Psychologe“ oder „Psychologin“ automatisch eine Berufsberechtigung?

Nein. Für die selbständige Tätigkeit im Gesundheitsbereich benötigen Sie eine Listeneintragung des Gesundheitsministeriums als „Klinischer Psychologe“ bzw. „Klinische Psychologin“ oder als „Gesundheitspsychologe“ oder „Gesundheitspsychologin“ oder als „Psychotherapeutin“ bzw. „Psychotherapeut“. Sie könnten auch im Rahmen einer Gewerbeberechtigung tätig werden, z.B. als „Lebens- und Sozialberater“ bzw. „Lebens- und Sozialberaterin“ oder „Unternehmensberater“ bzw. „Unternehmensberaterin“. Jeder der genannten Berufe hat hierbei unterschiedliche bzw. teilweise überlappende Kompetenzbereiche.


Ich bin „Psychologe“ bzw. „Psychologin“. Welche zusätzliche Voraussetzung bzgl. Studium muss ich erfüllen, um die Ausbildung „Klinische Psychologie“ bzw. „Gesundheitspsychologie“ beginnen zu können?

Sie müssen nachweisen, dass Sie im Rahmen Ihres Psychologiestudiums zumindest 75 ECTS (in möglichst gleichen Anteilen) in den folgenden Themenfeldern erbracht haben:

  • Psychopathologie, Psychopharmakologie, Psychiatrie und Neurologie
  • psychologische Diagnostik mit besonderem Bezug auf gesundheitsbezogenes Erleben und Verhalten und auf psychische Störungen einschließlich Übungen
  • Methoden und Anwendungsbereiche im Bereich der Gesundheitsförderung, der Krankheitsprävention und der Rehabilitation
  • psychologischen Interventionen im Bereich der Gesundheitspsychologie und der Klinischen Psychologie einschließlich Übungen

 

Bei Studienabschlüssen der Psychologie aus dem Inland (auch Privatuniversitäten in Österreich) ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Vorgaben des §7 Abs.1 Z 2 Psychologengesetz 2013 erfüllt sind (Schreiben des Gesundheitsministeriums vom 3.5.21 mit GZ 2021-0.201.643)


Ich habe einen Bachelor- und Masterabschluss in Psychologie (z.B. aus dem Ausland), allerdings habe ich nur 270 ECTS Punkte und nicht die geforderten 300 ECTS Punkte erreicht. Was nun?

Sie müssen nach Rücksprache im Rahmen von Psychologie-Studien noch 30 ECTS nachmachen, damit Sie zugelassen werden können. Bitte planen Sie diese 30 ECTS in Absprache mit uns so, dass Sie auch die „75-ECTS Hürde“ schaffen.

 

Ich habe einen Bachelor- und Masterabschluss der Fern-Universität Hagen abgeschlossen. Kann ich zur postgraduellen Ausbildung zugelassen werden?

Das Gesundheitsministerium hat hierzu per Schreiben vom 11.07.2018 wie folgt veröffentlicht:
Aus dem Bachelorstudium Psychologie der Fern-Universität Hagen (2015) kann anerkannt werden:

  • 9 ECTS aus dem Bereich b.) Diagnostik

Aus dem Bachelorstudium Psychologie der Fern-Universität Hagen (2018) kann anerkannt werden:

  • 9 ECTS aus dem Bereich b.) Diagnostik
  • 9 ECTS aus dem Bereich c.) Methoden und Anwendungsbereiche im Bereiche der Gesundheitsförderung

Aus dem Masterstudium der Psychologie der Fern-Universität Hagen kann anerkannt werden:

  • 6 ECTS aus dem Bereich b.) Diagnostik
  • 7 ECTS aus dem Bereich c.) Gesundheitsförderung
  • 10 ECTS aus dem Bereich Gesundheitsförderung, Stressbewältigung und Prävention

Die nötigen Inhalte zur Erfüllung der "75-ECTS" Regel sind durch Ergänzungen einschlägiger Studieninhalte zu erbringen.

Was darf ich als eingetragener „Klinischer Psychologe“ bzw. als eingetragene „Klinische Psychologin“ tun?

Als „Klinische Psychologin“ bzw. „Klinischer Psychologe“ sind Sie zur eigenverantwortlichen Durchführung von

  • klinisch-psychologischer Diagnostik und Begutachtung
  • klinisch-psychologischer Behandlung und Beratung bei Verhaltensstörungen und psychischen Leidenszuständen

berechtigt, sowohl freiberuflich als auch in Anstellung. Die Klinische Psychologie beschäftigt sich mit psychischen Störungen, psychisch bedingten somatischen Störungen, psychischen Folgen akuter Belastung, Entwicklungskrisen, psychischen Krisen und generell krankheitswertigen Zuständen.

 

Was darf ich als „Gesundheitspsychologin“ bzw. „Gesundheitspsychologe“ tun?

Als „Gesundheitspsychologin“ bzw. „Gesundheitspsychologe“ sind Sie zur eigenverantwortlichen Durchführung von

  • gesundheitspsychologischer Diagnostik und Begutachtung
  • gesundheitspsychologische Beratung

berechtigt, sowohl freiberuflich als auch in Anstellung. Die Gesundheitspsychologie beschäftigt sich u.a. mit Ernährung, Bewegung, Rauchen und der Vermeidung von Gesundheitsrisiken. Weitere Themengebiete sind Schmerzbewältigung, Vorsorge bei Nikotin- und Alkoholgebrauch wie auch Diabetes-Begleitung.

Bildungsförderungen
Anrechnungsmöglichkeiten
Theorie-Ausbildung
Praktische Ausbildung
Abschluss: Fallstudien, Projektarbeit, Kommissionelle Prüfung, Eintragung in die Berufsliste
Selbsterfahrung und Supervision
Leistungen im Ausland

Kann ich mir ganzen Infos auch als Video ansehen?

Ja klar, anbei zwei kurze Videos mit den wichtigsten Fakten:

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