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Berufshaftpflichtversicherung

 

Berufshaftpflichtversicherung nach §39 Psychologengesetz 2013

Die AAP bietet Ihnen über einen unabhängigen, staatlich geprüften Versicherungsmakler bei einem namhaften österreichischen Versicherungsunternehmen die ab 25. Oktober 2013 gesetzlich verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung an.
Diese ist für Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen - aber auch für verwandte Berufsgruppen in Gesundheitsberufen, z.B. PsychotherapeutInnen, Supervisoren, Pädagoginnen geeignet.

Die Eckdaten sind wie folgt:

  • Einzelvertrag
  • Laufzeit 3 Jahre mit automatischer Verlängerung
  • Deckung für alle Berufsangelegenheiten - sowohl bei selbständiger als auch unselbständiger Berufstätigkeit - für klinische PsychologInnen GesundheitspsychologInnen, PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, SupervisorInnen, PädagogInnen aller Art und ähnliche Berufsgruppen (nicht versichert gelten ÄrztInnen, Hebammen und dergleichen)
  • Mitversichert gilt die Tätigkeit als gerichtlicher und außergerichtlicher Sachverständiger bis zur Pflichtversicherungssumme
  • Unbegrenzte Nachdeckung laut gesetzlicher Verpflichtung
  • Versicherungssumme EUR 2.000.000,- für Personen, Sach- oder Vermögensschäden
  • Mitversichert ist ein Therapiehund bzw. Therapiepferd (Halter ist der Versicherungsnehmer)
  • Automatische Vertragsverbesserung ohne Vertragsänderung, wenn die Prämie gleich bleibt (wird immer mit dem Versicherer bei relevanten Gesetzesänderungen vereinbart).
  • Mitversichert: MediatorInnen, Cranio-Therapie, Therapieklettern, Yoga, Legasthenietraining, Lebens- und SozialberaterInnen (Energetik, Logopädie, Legasthenie)
  • Mitversichtert: Internet-Beratung (Internetplattformen), Waffenpsychologische Gutachten
  • Jahresprämie brutto EUR 65,80


Bei Interesse ersuchen wir Sie um Bekanntgabe Ihrer Personendaten mittels Kontaktformular, unser staatlich geprüfter Versicherungsmakler meldet sich dann bei Ihnen.

 

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