Beginnen Sie das Fachspezifikum in Verhaltenstherapie.
Beginnen Sie das Fachspezifikum in Verhaltenstherapie.
Verhaltenstherapie ist ein evidenzbasiertes und anerkanntes Therapieverfahren, welches einerseits die Hilfe zur Selbsthilfe beinhaltet und, basierend auf lerntheoretischen Konstrukten, ein Verhalten nachhaltig zu verändern beansprucht. Die Verhaltenstherapie ist eine Methode um gezielt negative Symptome psychischer Störungen zu behandeln und die Handlungsfähigkeit und die Selbstwirksamkeit des Patienten zu stärken. Anfänglich steht die gemeinsame Erarbeitung der Ursachen und aufrechterhaltenden Faktoren eines unerwünschten Verhaltens im Vordergrund. Innerhalb der Verhaltenstherapie werden zudem persönliche Ressourcen und Ziele des Patienten erarbeitet. Die einzelnen Schritte bestehen aus einer konkreten Analyse des unerwünschten Verhaltens in spezifischen und alltäglichen Situationen.
Die Verhaltenstherapie bezieht sich dabei auf die individuellen Denk- und Verhaltensmuster, welche das Verhalten (negativ) beeinflussen. Die Verhaltenstherapie kann mit Kindern, Jugendlichen, Paaren, Familien und Gruppen durchgeführt werden.
Das Basistraining findet in Kleingruppen und Workshops mit begleitender Reflexion statt. Die spezifische Evaluation beinhaltet eine Prüfung bzw. ein Kolloquium.
Die eigenständige psychotherapeutische Tätigkeit unter Supervision und begleitende Ausbildung dauert 4 Semester (entspricht hier 1.769,5 Std.), beginnt ab dem 5. Semester und beinhaltet folgende Abschnitte:
Die eigenständige psychotherapeutische Tätigkeit unter Supervision findet in Kleingruppen und Workshops mit begleitender Reflexion statt. Die spezifische Evaluation beinhaltet eine Prüfung bzw. ein Kolloquium. Zudem werden 4 Falldokumentationen und ein Fallvortrag gefordert.
Die Psychotherapeutische Tätigkeit unter Supervision beinhaltet die Arbeit mit Einzelklienten, Gruppen, Familien und Paaren, sowie die Einzel- und Gruppensupervision der Auszubildenden. Parallel zu Punkt 1 (Basistraining), 2 (eigenständige psychotherapeutische Tätigkeit) und 3 (Psychotherapeutische Tätigkeit unter Supervision) ist die Selbsterfahrung im Einzelsetting mit mindestens 50 Stunden zu absolvieren, sowie das Psychotherapeutische Praktikum mit 550 Stunden (mit Praktikumssupervision durch den Lehrtherapeuten der AVM, 30 Std.)
Zudem werden Plenarsitzungen der regionalen Arbeitskreise der AVM mit Anwesenheitspflicht bei 2 Sitzungen pro Kalenderjahr (Gesamt: 15 Std) gefordert. Insgesamt wird parallel zu den Punkten 1,2 & 3 demnach ein theoriebasierter Arbeitsaufwand von 95 Stunden. angesetzt, sowie der praktische Arbeitsaufwand in Form des Praktikums mit 550 Stunden.
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