Starten Sie Ihre Aus- oder Weiterbildung an der AAP.
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Förderungsmöglichkeiten für Teilnehmende
Akkreditierung
Wir sind ein vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur anerkannter Qualitätsanbieter in der Erwachsenenbildung (Ö-Cert) und scheinen daher in der Liste der profilierten Bildungsanbieter als Österreichische Akademie für Psychologie (AAP) auf.
Wir sind daher prinzipiell als Veranstalter in allen neun Bundesländer förderungswürdig. Ob eine Veranstaltung in Ihrem individuellen Fall förderungswürdig ist, entscheidet immer der Fördergeber im Einzelfall.
Haftungsausschluß
Die auf diesen Seiten enthaltenen Angaben stellen lediglich eine Kurzinformation über die wesentlichen Voraussetzungen für die beschriebenen Förderungen dar. Eine vollständige Information zur Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, sowie über die Ausgestaltung einer eventuellen Förderung erhalten Sie bei Ihrem/Ihrer Berater/-in in der jeweiligen bildungsfördernden Institution.
Die Datenbank zur Weiterbildungsförderung
Das öibf - österreichisches Institut für Berufsbildungsforschung betreibt unter http://www.kursfoerderung.at einen Überblick über alle Förderungen für Weiterbildung in Österreich - in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Unterricht und Kunst.
Arbeitmarktservice
Das Arbeitsmarktservice (AMS) bietet über die regionalen Geschäftsstellen Qualifizierungsförderungen für Beschäftigte an. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesgeschäftsstelle des AMS. Weitere Informationen sind zu finden auf der Homepage des AMS zu finden.
Förderungen der SVA - Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Gefördert werden Vorträge oder Seminare unter anderem aus den Bereichen Gesundheitsförderung, Gesundheitschecks, Bewegung, Stressmanagement und Ernährung ("Gesundheitshunderter).
Förderungswürdig sind Pflichtversicherte der gewerblichen Krankenversicherung, die mindestens drei gesundheitsfördernde Maßnahmen um mind. EUR 100,- setzen. Nähere Informationen finden Sie unter www.svs.at, unter Vorsorge, Fit zu mehr Erfolg, SVA-Gesundheitshunderter
Werbungskosten
Als unselbständig Erwerbstätiger können Weiterbildungskosten im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit in der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend gemacht werden (Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung). Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des Finanzministeriums.
Bildungskarenz
Im Rahmen der Bildungskarenz ist eine Dienstfreistellung von 3-12 Monaten möglich, um an Bildungsmaßnahmen teilnehmen zu können. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des AMS
Wir sind eine anerkannte Bildungseinrichtung beim Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds. Daher haben auch SeminarteilnehmerInnen aus dem Burgenland die Möglichkeit einer Förderung.
Details entnehmen sie bitte folgendem Link: Qualifikationsförderungszuschuss Land Burgenland
Auskünfte erhalten Sie auch beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Arbeitnehmerförderung, Abteilung 6 - Hauptreferat Sozialwesen unter Tel. 02682/600-2286.
Es sind ArbeitnehmerInnen förderbar, die den Richtlinien der Kärntner Arbeitnehmerförderung entsprechen und Weiterbildungen absolviert haben, die in einem beruflichen Zusammenhang stehen. Details entnehmen Sie bitte der Homepage des Landes Kärnten.
Die Donau-Universität Krems (cert-noe) hat uns in die Liste der zertifizierten Weiterbildungseinrichtungen aufgenommen. Somit erstattet das Land Niederösterreich für SeminarteilnehmerInnen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich bis zu 80% der Kurskosten retour. Details entnehmen Sie bitte den Richtlinien der NÖ Bildungsförderung.
Der Antrag auf Bildungsförderung ist elektronisch auf der Homepage des Landes Niederösterreich von Ihnen einzubringen (Link zum Antrag). Dieser Antrag wird elektronisch an uns weitergeleitet. Wir vervollständigen Ihren Antrag und senden den Antrag an das Land Niederösterreich, wo über die Förderungswürdigkeit und Förderungshöhe entschieden wird.
NEU: Sonderprogramm "NÖ Bildungsdarlehen" ab 1.2.2016.
Das Land Oberösterreich fördert Personen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich. Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich . Ebenso kann hier das Antragsformular geladen werden.
In Salzburg wohnhafte SeminarteilnehmerInnen haben die Möglichkeit, über das Amt der Salzburger Landesregierung bis zu 50 % der Kurskosten refundiert zu bekommen (unter Beachtung von Höchstbetragsgrenzen und Fördervoraussetzungen). Genauere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: Bildungscheck des Landes Salzburg
Für Personen mit Hauptwohnsitz in Graz ist der Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung eventuell eine Fördermöglichkeit.
Wir sind vom eine vom Amt der Tiroler Landesregierung anerkannte Bildungseinrichtung der taxativen Liste für berufsbezogene Weiterbildung. Genauere Informationen bezüglich der Fördermöglichkeiten erhalten Sie in unserem Büro unter 01 / 406 73 70 (Mag. Birgit Kanzler) und unter dem Link zum Tiroler Bildungskatalog. Informieren Sie sich zudem auf der Homepage des Landes Tirol .
Das Land Vorarlberg bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten, u.a. Förderungen bis zu 1/4 der Kursgebühren im Mindestausmaß von 80 Stunden, max. EUR 2.200 an, unter Beachtung der Fördervoraussetzungen.
Details entnehmen Sie bitte folgendem Link: http://www.bildungszuschuss.at
In Wien wohnhafte SeminarteilnehmerInnen können eine Förderung durch den WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) beantragen. Der Weiterbildungstausender fördert bis zu EUR 1000,- an Kurskosten (neue Bezeichnung: Bildungskonto für umfangreiche Weiterbildung). Ebenso interessant für Förderungen in bzw. nach der Karenz ist das Programm Karenz und Wiedereinstieg.
Details entnehmen sie bitte folgendem Link: Fördermöglichkeiten WAFF Bildungskonto
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